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Klage gegen Bezirksregierung wegen Verlaufs der Stromtrasse durch Hürth-Efferen abgewiesen.

 

Am 12. Juli 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unsere Klage gegen die Bezirksregierung wegen des Verlaufs der Stromtrasse durch Hürth-Efferen und Köln-Meschenich­ abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte 2018 in einem ersten Verfahren entschieden, dass alternative Trassen von der Bezirksregierung Köln geprüft werden müssen. 2020 hat die Bezirksregierung Köln jedoch alle Alternativen abgelehnt und die Trasse durch Hürth bestätigt. Gegen diese Entscheidung haben wir erneut geklagt, denn eine Trasse über Hürth Knapsack ist deutlich besser und schonender für Mensch um Umwelt.

Unsere Begründung haben wir in der mündlichen Verhandlung am 12.07.2022 vorgetragen.

Wir haben eine Erklärung abgegeben und hatten zwei Stellungnahmen vorbereitet, die allerdings nicht vollständig angehört wurden.

Sowohl der Vortrag über die Bedeutung elektromagnetischer Felder als auch der Vorschlag eines alternativen Streckenverlaufs außerhalb der Siedlungsbebauung über Hürth-Knappsack wurden vom Gericht unterbrochen. Die Bitte des Vortragenden, eine Kurzfassung in 5 Minuten vorzutragen, wurde abgelehnt, sodass nur die Zusammenfassung gezeigt werden konnte.

 

Wir sind der Meinung, dass unsere Argumente stichhaltig sind, aber nicht genügend gehört wurden.

Daher haben wir uns entschlossen, die Erklärung und die Vorträge sowie weiteres Material, das wir dem Gericht übergeben haben, zu veröffentlichen. Bei den Vorträgen haben wir den nur mündlich vorgetragenen Teil ergänzt.

Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Reiter Klage

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